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Gemeindebüro

im Gemeindehaus

Adresse

Friedrich-Middendorff-Platz 1
48465 Schüttorf

Tel: +49 5923 4458
Fax: +49 5923 5027
E-Mail: gemeindebuero[at]reformiert-schuettorf[dot]de

Öffnungszeiten

Mittwochs von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
 

 


Umgezogen? Wir möchten Sie und Euch nicht (aus den Augen) verlieren!

Die unterschiedlichsten Umstände im Leben führen dazu, dass Menschen den Wohnort wechseln: ein Ausbildungs- oder Studiumsbeginn, der Umzug in den Nachbarort, weil dort ein Grundstück gefunden wurde, die neue gemeinsame Wohnung in einer Beziehung, der Bezug eines Zimmers in einer Pflegeeinrichtung…

Gemeinsam haben diese verschiedenen Situationen, dass die zuständigen Einwohnermeldeämter die umgezogene Person jeweils der nächstgelegenen Kirchengemeinde zuordnen. Sollten Sie zum Beispiel in eine Seniorenwohnanlage in Bad Bentheim ziehen, werden Sie durch den Umzug automatisch auch kirchliches Gemeindeglied der ev.-ref. Kirchengemeinde Bad Bentheim. Im gleichen Moment verschwinden ihre Daten aus unserem Gemeindegliederverzeichnis, so dass Sie weder in der Geburtstagsliste noch bei den Ehejubiläen auftauchen. Ebenfalls wird auch die kirchliche Zuständigkeit in die Wohnortsgemeinde abgetreten. Das hat Auswirkungen im Wahlrecht und auch zum Beispiel im Sterbefall.

Wer nach dem Umzug Mitglied unserer Kirchengemeinde bleiben möchte, muss einen sogenannten „Antrag auf Umpfarrung“ stellen. Der ist simpel ausgefüllt und muss nur unterschrieben werden. Wir freuen uns über jedes Gemeindeglied, dass uns trotz Wegzug erhalten bleibt.

So einen Antrag gibt es im Gemeindebüro, persönlich oder per Email.


Bargeldlose Kollekte - ab jetzt möglich

Die Kollekte ist Teil des Gottesdienstes. Warum? Im Gottesdienst beten wir für die Welt – mit der Kollekte zeigen wir, dass wir unser Gebet ernst meinen. Wir erwarten und beten, dass Gott „sein Reich kommen“ lässt, dass er die Welt erneuert. Die Kollekte ist unser Schritt hinein in die Zukunft, die Gott schenkt. Die Mittelkollekte, die wir meist vor der Predigt einsammeln, ist dabei stets für bedürftige Menschen in Schüttorf bestimmt, während der Kollektenzweck am Ausgang des Gottesdienstes wechselt: Kindergarten, Schüttorfer Tafel oder die indonesische Kirche sind drei von vielen Beispielen, wofür wir in den vergangenen Monaten gesammelt haben.

Doch: Immer weniger Menschen nutzen Bargeld. Auch ist es nicht möglich für die Kollekte im Sonntagsgottesdienst eine Spendenbescheinigung auszustellen. Manche Familie könnte damit aber viel Geld vom Finanzamt wiederbekommen und möglicherweise zusätzlich spenden.

Darum haben Kirchenrat und Finanzausschuss eine Möglichkeit zur bargeldlosen Kollekte schaffen wollen. Das Verfahren funktioniert so:
 

  1. Zunächst überweisen Sie Geld an die Kirchengemeinde. (IBAN: DE90280699560000175908, Verwendungszweck: „Kollekten-Chips“) Dafür erhalten sie eine Spendenbescheinigung.
  2. Sie erhalten Chips im Gegenwert des von Ihnen überwiesenen Geldes in der Stückelung von 2,00 und/ oder 10,00 Euro Chips. Melden Sie sich am Sonntag der Folgewoche vor dem Gottesdienst bei den Ehrenamtlichen an den Eingangstüren, dort werden ihnen die Chips ausgehändigt.
  3. Sie können diese Chips anstelle von Bargeld in die Kollekte legen, die Spende wird dann ihrem Verwendungszweck entsprechend abgeführt.
  4. Die Chips haben keine zeitliche Begrenzung. Wenn sie nicht wieder abgegeben werden, wird das Geld als Spende an die eigene Diakonie bedürftigen Menschen in Schüttorf zu Gute kommen.

Sie haben Anregungen zu dem Verfahren? Geben Sie uns gerne eine Rückmeldung.


Kleine Erklärung zur Taufanmeldung in unserer Gemeinde

 

 

 

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